Ihr Profi in Sachen Ausrüstung Gefahrengut
Gefahrgutetiketten Klasse 7 kennzeichnen radioaktive Stoffe und damit Strahlenschäden, Vergiftung und die Verbreitung durch Löschwasser!
Klasse 7 - Radioaktive Stoffe: In dieser Gefahrgutklasse werden Stoffe aufgeführt, deren Werte zur „Aktivitätskonzentration“ sowie zur „Gesamtaktivität“ pro Transporteinheit überschritten werden. Gesundheitsschädliche radioaktive oder ionisierende Strahlung entsteht beim spontanen Zerfall von Atomkernen unter Änderung der Masse, der Kernladung und der Energie. Es gibt verschiedene Strahlungen, die sich in ihrer Wellenlänge, ihrer Ladung und ihrer Reichweite unterscheiden: α-Strahlung, β—Strahlung und γ-Strahlung. Mit Gefahrgutetiketten der Klasse 7 erfolgt die Kennzeichnung von Gefahren wie Strahlenschäden, Vergiftung und die Verbreitung von Löschwasser. Behältnisse in denen sich Quellen solcher Strahlung befinden sind nach §68 der Strahlenschutzverordnung – StrlSchV deutlich zu kennzeichnen.